A. Allgemeine Bedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der Union Betriebs-GmbH - im Folgenden UBG genannt - und ihren Auftraggebern. In diesem Umfang sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil aller zwischen der UBG und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge und werden Bestandteil aller zwischen diesen noch abzuschließenden Verträgen, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht vorgelegt werden.

1.2 Die Geschäftsbedingungen können den Auftraggebern auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die UBG stellt auf Anfrage jederzeit eine gedruckte Version kostenfrei zur Verfügung.

2 Änderungen der Geschäftsbedingungen

2.1 Die UBG kann die Geschäftbedingungen ändern. Änderungen gelten als anerkannt, sofern der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. Die UBG wird den Auftraggeber bei Bekanntgabe der Änderungen auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

2.2 Die Bekanntgabe der geänderten Bedingungen erfolgt entweder in einer Urkunde (z. B. Rundschreiben) oder als elektronisches Dokument (z. B. CD-ROM, E-Mail, UBG-Intranet).

3 Abschluss des Vertrages, Schriftform

3.1 Eine vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung (Auftrag) ist bindend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung der UBG zustande. Auslieferung sowie Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

3.2 Bei Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Werktagen diese Abweichung schriftlich zu rügen. Ansonsten gilt die Abweichung als genehmigt. Die UBG wird den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge hinweisen.

3.3 Schriftliche Angebote der UBG sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

3.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ziff. 2.2 gilt entsprechend.

4 Leistungsumfang

4.1 Die Einzelheiten der von der UBG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, den Leistungsscheinen (Leistungsbeschreibungen), Rundschreiben und sonstige zur Verfügung gestellten Unterlagen.

5 Gefahrtragung

5.1 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur UBG erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers.

5.2 Die UBG trägt die Transportgefahr für den von der UBG organisierten Kurierdienst, soweit dieser von der UBG erstellte oder unmittelbar an sie gerichtete, reproduzier-bare Unterlagen transportiert (z. B. Auswertungen, Listen, Datenträger).

6 Preise

Die jeweils gültigen Preise der UBG ergeben sich aus dem aktuellen UBG-Preis-verzeichnis. Die UBG ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen festzulegen. Änderungen werden dem Auftraggeber unter Einhaltung einer Benachrichtigungsfrist von zwei Monaten gemäß Ziffer A 2.2 bekannt gemacht. Preisänderungen von Vorlieferanten bleiben vorbehalten.

7 Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.2 Zahlungen erfolgen im Regelfall per Überweisung und nach schriftlicher Vereinbarung im Lastschriftverfahren. Bei anderweitiger Zahlungsabwicklung ist die UBG berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

7.3 Einwände gegen die Abrechnung der UBG sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die UBG wird den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen die Forderungen der UBG für erbrachte Leistungen mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz- und Mängelansprüchen, sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

9 Zahlungsverzug

9.1 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist die UBG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.

9.2 Ist der Auftraggeber mit mehr als einer Zahlung in Verzug, hat die UBG ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen.

10 Abtretung

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Auftraggebers aus Rechtsverhältnissen mit der UBG an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.

11 Beauftragung Dritter

Die UBG ist berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftragte Dritte ausführen zu lassen (s. Anhang: Auftragsdatenverwaltung nach §11 BDSG).

12 Urheberrechte und sonstige Rechte

12.1 Alle Rechte der UBG an Programmen, Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how bleiben vorbehalten.

12.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der UBG zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können. Die Nutzung von Marken, Produkten und Programmen der UBG ist nur mit Zustimmung der UBG zulässig.

12.3 Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen sind dem Auftrageber nur im Rahmen gesonderter Vereinbarungen gestattet.

12.4 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die in Ziff. 12.1 bis 12.3 genannten Regelungen, ist die UBG berechtigt, den Auftraggeber insoweit von der weiteren Nutzung der betreffenden Leistungen auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und überlassene Datenträger zurückzufordern. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

12.5 Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Verpflichtung zur Beachtung der vorstehend beschriebenen Rechte gilt auch für Rechte Dritter, soweit deren Leistungen oder Produkte Gegenstand der Leistungserbringung der UBG sind.

13 Verschwiegenheitspflichten

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen, Schriftstücke und Daten sowie die im Zusammenhang mit der Auswertung gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bestehen.

13.2 Dementsprechend haben die Vertragspartner ihre Mitarbeiter und etwa beauftragte Dritte zur Wahrung der Verschwiegenheit zu verpflichten oder sich zu vergewissern, dass diese bereits zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen anderen Auftraggeber bestimmte Sendungen, Übermittlungen, Unterlagen oder Ähnliches, die ihm versehentlich zugeleitet wurden, unverzüglich an die UBG zurückzuleiten.

14 Datenschutz und Datensicherheit

14.1 Werden personenbezogene Daten durch die UBG erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers (Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG). Die UBG verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugten Dritten übermittelt werden.

14.2 Die UBG verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen wird durch den externen Datenschutzbeauftragten der UBG festgestellt. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Auftraggeber bekannt gegeben.

14.3 Für den Fall, dass nachweisbar Umstände eintreten, die die Annahme der mangelnden Einhaltung des Datensicherheit rechtfertigen, gewährt das Rechenzentrum dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers auf Verlangen, nach Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der UBG, Zutritt zu den Geschäftsräumen der UBG, um die Kontrolle gem. § 11 Abs. 2 BDSG auszuüben.

15 Haftung

15.1 Sofern die UBG oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (?Kardinalpflicht") verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.

15.2 Haftungsausschluss oder Haftungsbegrenzung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Sie gelten ebenfalls nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung, falls gerade ein davon umfasster Mangel an Haftung auslöst.

15.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, Stillstandzeiten oder entgangenen Gewinn infolge mangelhafter Lieferung oder Leistung, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Übernahme einer Garantie.

15.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

16 Vertragsbeendigung, Kündigung

16.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen erfolgen schriftlich. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

16.2 Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt Ziffer A. 16.1 entsprechend.

17 Gerichtsstand, salvatorische Klausel

17.1 Gerichtsstand ist der Sitz der UBG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.