C. Allgemeine Bedingungen für Inhouse-Schulungen

30.06.2020

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach (im Folgenden: UBG) abgeschlossenen Verträge über Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Ort (Inhouse-Schulung).

§ 2 Leistungen
Der Umfang der von der UBG zu erbringenden Schulungsleistungen, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Die UBG ist berechtigt, die Leistung wahlweise durch Dritte oder eigene Mitarbeiter (Referent) zu erbringen.

§ 3 Vergütung, Auslagen, Spesen
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen des Referenten werden durch die UBG in Höhe der nachfolgend genannten Richtwerte verauslagt und sodann gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
Fahrtkosten: Hin- und Rückreise mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse oder EUR 0,30 zzgl. USt. pro gefahrenem Kilometer mit dem PKW.
Kosten für Übernachtungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 130,00 inkl. Frühstück einschließlich USt. pro Übernachtung.
(3) Der in der Rechnung der UBG ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Inhouse-Schulung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, benötigter Technik (Beamer, Flip-Chart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer etc.) und sorgt für die Einladung der Teilnehmer.
(2) Die UBG ist verantwortlich für die Erstellung und Zusendung der Schulungsunterlagen. Die Kosten für die Erstellung sowie den postalischen Versand der Schulungsunterlagen, sind im ausgewiesenen Angebotspreis inkludiert und werden vom Auftraggeber übernommen.
(3) Die finale Teilnehmerzahl und die Anzahl der benötigten Schulungsunterlagen, sind der UBG bis sieben Werktrage vor Beginn der Schulung mitzuteilen.
(4) Die Auswahl der Referenten obliegt der UBG. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
(5) Die UBG übernimmt keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Inhouse-Schulung.

§ 5 Rücktritt
(1) Die UBG ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Inhouse-Schulung aus Gründen, welche die UBG nicht zu vertreten hat (z.B. Verhinderung des Referenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
(2) Im Falle eines Rücktritts durch die UBG erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die UBG die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(3) Der Aufraggeber ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung zurückzutreten. Finden an mehreren Tagen Schulungen statt, so wird zur Berechnung der Frist nach Satz 1 der erste Schulungstermin zugrunde gelegt. Als Folge des fristgerechten Rücktritts, wird dem Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Geht die Erklärung des Rücktritts nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bei der UBG ein, so hat der Auftraggeber bei einer Absage bis 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn pauschal 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage ab 14 Tagen vor Schulungsbeginn oder bei fehlender Übermittlung der Absage, sind 100 Prozent der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber zu entrichten. Die Erklärung des Rücktritts ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der UBG an folgende Kontaktdaten zu richten: Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubgnet.de. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der UBG durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung
(1) Die UBG haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die UBG, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der UBG.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterfallen nicht der Regelung des Abs. (4).

§ 7 Urheberrecht
Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die UBG und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobändern, ist nicht zulässig.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Die UBG ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenzkunden zu benennen.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Rheinbach.

 

Rheinbach, Mai 2020