G. Besondere Bedingungen beim Kauf von Hardware und Software

1 Gegenstand

Die Regelungen gelten für den Kauf von Hardware, Software und Zubehör.

2 Kaufangebot

2.1 Zwischenkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten preis- und produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf Verwendbarkeit von Geräte für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3 Lieferung

3.1 Allgemeines

3.1.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind; die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.

3.1.2 Der Versand und die Zustellung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Auftraggeber ebenfalls die Gefahr.

3.1.3 Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Kaufgegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Auftraggeber nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.

3.1.4 Der Auftraggeber wird die Unversehrtheit und Vollständigkeit jeder Lieferung unverzüglich prüfen und etwaige Beanstandungen der UBG anzeigen. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Rechte gemäß Ziffer D.7 (?Mängelhaftung") entgegenzunehmen.

3.2 Liefer- und Leistungsfrist

3.2.1 Liefer- und Leistungstermine, -fristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3.2.2 Wegen Liefer- und Leistungsverzug der UBG kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist um mehr als 2 Wochen überschritten ist.

3.2.3 Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände, z. B. Betriebsstörungen aufgrund von Streik, verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und Leistung unmöglich oder unzumutbar, ist die UBG von ihrer Verpflichtung befreit. Diese Ereignisse berechtigen die UBG zum Rücktritt vom Vertrag.

3.2.4 Die UBG kann sich auf die oben genannten Umstände nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich nach dem Bekanntwerden der Umstände benachrichtigt hat.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich ab Sitz der UBG ohne Beratung, Installation, Einweisung, Support, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen.

4.2 Die Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt ‑ vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - der Auftraggeber.

4.3 Kaufpreiserhöhungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam, es sei denn, zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung/Leistung liegt vereinbarungsgemäß ein Zeitraum von weniger als vier Monaten. Der Auftraggeber kann bei zulässiger Kaufpreiserhöhung innerhalb eines Monats hinsichtlich des betroffenen Vertragsgegenstandes vom Vertrag zurücktreten.

4.4 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.5 Die UBG ist berechtigt, im Falle einer unberechtigten Auftragsstornierung seitens des Auftraggebers 5 % als Stornogebühr in Rechnung zu stellen, soweit nicht der Auftraggeber einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Die UBG behält sich vor, anstelle der Stornogebühr einen im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schaden geltend zu machen.

5 Rechte an Software

5.1 Software in diesem Sinne sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörige Dokumentation. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber der Software ist die UBG oder ein Lizenzgeber der UBG. Es gelten die nachfolgenden Lizenzbedingungen der UBG (s. Ziffer D. 5.2) oder, soweit vorhanden, die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.

5.2 Mit der Lieferung und Bezahlung der Software erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.

5.3 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Einzel- oder Netzwerknutzung des Programms je nach Vereinbarung im Rahmen des normalen Gebrauchs.

  • Der Normalgebrauch umfasst die Installation (i .d. R. online), die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Darüber hinaus sind Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen des Programms nicht zulässig.

6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Rechtsgeschäft Eigentum der UBG.

7 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Für Mängel der Lieferung haftet die UBG im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht aus § 377 HGB durch den Auftraggeber wie folgt:

7.1 Software

7.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen grundsätzlich unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Auftraggeber ist für die Auswahl der Programme verantwortlich und dafür, dass die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.1.2 Die UBG gewährleistet, dass das Programm der bei Vertragsschluss gültigen und dem Auftraggeber überlassenen Programm- und Funktionsbeschreibung entspricht und in diesem Rahmen einsatzfähig ist.

7.2 Hardware, Zubehör und sonstige Waren

7.2.1 Im Rahmen der Gewährleistung kann die UBG Hardware oder Teile austauschen und technische Änderungen einbauen.

7.2.2 Die Mängelhaftung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern oder hierdurch entstandenen Mehraufwand, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht von der UBG durchgeführte Änderungen oder An- und Einbauten verursacht wurden.

7.3 Gemeinsam

7.3.1 Soweit ein Mangel vorliegt, ist die UBG nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Die Nacherfüllung erfolgt bei Software i. d. R. durch die Bereitstellung eines Updates oder die Auslieferung einer fehlerbereinigten Version.

7.3.2 Sollte eine der beiden oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die UBG berechtigt, diese zu verweigern. Die UBG kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten gegenüber der UBG nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

7.3.3 Gelingt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit nicht oder ist sie aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich oder unverhältnismäßig, hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein Minderungs- und Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche sind, soweit sich aus Ziffer A 15. nicht etwas anderes ergibt, ausgeschlossen.

7.3.4 Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Kaufsache. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung des Rücktrittsrechtes sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Bei gebrauchten Sachen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Die UBG haftet nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

7.4 Ein Transport oder Versand der mangelhaften Ware zum Sitz der UBG erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

7.5 Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Auftraggeber die Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Mängelansprüche auf die UBG zu verweisen.