K. Bereitstellung und Nutzung von Onlinediensten

Stand: 28. August 2020


§ 1  Geltungsbereich
§ 2  Vertragspartner
§ 3  Vertragsschluss
§ 4  Definitionen
§ 5  Bereitstellung von cloudbasierten Onlinediensten
§ 6  Vergütung
§ 7  Administration/Benutzerverwaltung
§ 8  Nutzungsrechte und -beschränkungen
§ 9  Neuere Versionen der Onlinedienste
§ 10  Support und Störungsannahme
§ 11  Laufzeit und Kündigung bei cloudbasierten Onlinediensten und Abonnements
§ 12  Gewerbliche Schutzrechte
§ 13  Haftungsumfang und Schadensersatz
§ 14  Datenschutz und Geheimhaltung
§ 15  Widerrufsrecht des Verbrauchers
§ 16  Schlussbestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend „AGB“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, finden Anwendung auf alle cloudbasierten Onlinedienste, die die UBG gegenüber Auftraggebern erbringt oder zur Verfügung stellt.
(2) Die Auftraggeber der UBG können Verbraucher oder Unternehmer sein.
a) „Verbraucher“ ist i. S. d. § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) „Unternehmer“ ist i. S. d. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c) Die Angebote der UBG richten sich auch insbesondere an Verbände und Vereinigungen politischer Parteien. Politische Parteien sind regelmäßig nichtrechtsfähige Vereine. Gem. § 54 BGB finden die Vorschriften über die Gesellschaft auf sie Anwendung.
(3) Es bestehen keine mündlichen Individualvereinbarungen zwischen den Parteien. Ausschließlich diese dem Vertrag zugrundeliegenden AGB beanspruchen Geltung. AGB des Auftraggebers, die diesen entgegenstehen, sind nicht anwendbar. Ferner gilt dies auch, wenn die UBG den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragspartner

(1) Vertragspartner des Auftraggebers bzw. Kunden ist die Union Betriebs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jonathan Schreyer, Heinrich Rentmeister, Egermannstraße 2 in 53359 Rheinbach (nachfolgend „Anbieter“).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Sofern im jeweiligen Angebot der UBG nicht ausdrücklich abweichend bestimmt, sind Angebote der UBG grundsätzlich freibleibend.
(2) Die UBG präsentiert den Kunden unter anderem auf der Domain https://www.ubgnet.de/ verschiedene entgeltliche Leistungen und Waren.
(3) Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Angebot gem. § 145 BGB kann die UBG innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (Mo-Fr.) durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Zurverfügungstellung der Lizenz zur Nutzung des entsprechenden cloudbasierten Onlinedienstes oder durch Freischaltung annehmen, wodurch ein Vertrag zustande kommt.

§ 4 Definitionen

(1) „Cloudbasierter Onlinedienst“ charakterisiert die Zurverfügungstellung internetbasierter Softwareapplikationen, inklusive der dazugehörigen Offline-Komponenten.
(2) „Plattform“ ist die Gesamtheit der Hard- und Software, die vom Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar bereitgehalten wird, um die Onlinedienste zu erbringen. Nicht zur Plattform gehört Hard- oder Software zur Kommunikation mit Dritten z. B. Telekommunikationsprovidern auch soweit sie bei der UBG bereitgehalten wird.
(3) „Verfügbarkeit“ bedeutet die technische Nutzbarkeit des beauftragten Onlinedienstes am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Auftraggeber, wie sie näher in § 10 Support und Störungsannahme definiert ist.
(4) „Fehler“ ist eine objektiv nachteilige Abweichung der Funktionsweise eines Onlinedienstes von der in der Anwendungsdokumentation beschriebenen oder, soweit keine Funktionsweise beschrieben ist, von der üblicherweise zu erwartenden Funktionsweise des jeweiligen Onlinedienstes.
(5) „Abonnement“ bezeichnet einen Vertrag für einen Onlinedienst über eine fest vereinbarte Mindestlaufzeit.

§ 5 Bereitstellung von cloudbasierten Onlinediensten

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der im Einzelvertrag bezeichneten Lizenzen für die entsprechenden cloudbasierten Onlinedienste.
(2) Die Funktionalitäten ergeben sich aus dem zugrundeliegenden Einzelvertrag sowie der Anwendungsdokumentation des jeweiligen Dienstes.
(3) Für die Nutzung der cloudbasierten Onlinedienste gelten auf Seiten des Auftraggebers bestimmte technische Voraussetzungen, wie z. B. Internet-Zugang mit aktuellem Internet-Browser. Die Bereitstellung und Überlassung der technischen Voraussetzungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(4) Der Zugang zu den cloudbasierten Onlinediensten setzt eine Authentifizierung des Auftraggebers mittels einer Zugangskennung, bestehend aus Benutzerkennung und Passwort voraus. Die Benutzerkennung wird von der UBG vergeben. In der Regel wird ein Einmal-Passwort von der UBG oder dem Drittanbieter vergeben, was der Auftraggeber bei seinem ersten Log-in ändern muss. Es kann vom Drittanbieter auch ein Link bereitgestellt werden und der Auftraggeber vergibt sein Passwort beim Log-In selbst. Der Auftraggeber ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die nicht nutzungsberechtigt sind, gilt als Missbrauch. Erlangt der Auftraggeber Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist die UBG hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die UBG ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauchsfall vorliegt.
(5) Der Auftraggeber haftet für jede Form des Zuwiderhandelns, insbesondere für einen Missbrauch durch die Weitergabe seiner persönlichen Zugangsdaten an Dritte als auch für den Zugang zu den Onlinediensten durch Dritte, die durch unzureichende technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen des Auftraggebers verursacht werden.
(6) Änderungen an der Funktionalität eines cloudbasierten Onlinedienstes – auch von Drittanbietern – wie bspw. durch Updates oder neueren Versionen sind jederzeit möglich.

§ 6 Vergütung

(1) Für die Nutzungsbewilligung wird die UBG für den jeweiligen ausgewählten cloudbasierten Onlinedienst dem Auftraggeber ein Nutzungsentgelt entsprechend dem Angebot gemäß Abs. 2 in Rechnung stellen.
(2) Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus mit entsprechender Rechnungstellung durch den Auftraggeber fällig. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der im Leistungsschein vereinbarten Zahlungsfrist automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung der UBG bedarf.
(3) Beginnt oder endet der Vertrag für einen kostenpflichtigen Onlinedienst im laufenden Abrechnungs-Zeitraum, so erfolgt die Berechnung der Servicegebühr für diesen Zeitraum zeitanteilig. Für die Berechnung zeitanteiliger Servicegebühren wird für jeden Tag 1/30 der monatlichen Servicegebühr in Ansatz gebracht.
(4) Die Vergütung ist eine Netto-Vergütung und versteht sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Steuern und Zölle, die auf die Onlinedienste erhoben werden.
(5) Die UBG ist berechtigt, das Nutzungsentgelt anzupassen, sofern dies durch veränderte Lizenz- und Servicekosten bzw. Gebührenerhöhungen notwendig ist. Die UBG ist darüber hinaus berechtigt, Entgelte entsprechend der Preissteigerung des jeweiligen Verbraucherpreisindex oder eines an seine Stelle tretenden Index einmal jährlich innerhalb der ersten drei Monate des jeweils folgenden Kalenderjahres anzupassen.
(6) Der Auftraggeber stimmt zu, dass ihm die Rechnung elektronisch per E-Mail übermittelt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
(8) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die UBG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie z. B. Inkassospesen und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen.
(9) Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigen den Auftraggeber nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber des Weiteren nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderungen der UBG beruht.

§ 7 Administration / Benutzerverwaltung

Die UBG administriert die Benutzerverwaltung und kann gewährte Nutzungsrechte verändern oder den Nutzern entziehen, insbesondere im Fall eines Missbrauch gemäß § 4 Abs. 3. Werden die Administrationsrechte der UBG durch den Auftraggeber eingeschränkt oder deaktiviert, kann die UBG keinen Support gewährleisten.

§ 8 Nutzungsrechte und -beschränkungen

(1) Dem Auftraggeber steht – unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung – an den cloudbasierten Onlinediensten und der zugehörigen Anwendungsdokumentation während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf Dritte nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Abonnements befristete Recht zur Nutzung der Onlinedienste für eigene Zwecke zu. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Plattform oder den Onlinedienst außerhalb der für ihn vorgesehenen Konfigurationsmöglichkeiten zu verändern.
(2) Bei Onlinedienste von Drittanbietern erhält der Kunde das zeitlich begrenzte, einfache Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung nach Maßgabe der Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Der Kunde erkennt dessen entsprechende Vertrags- und Nutzungsbedingungen als rechtsverbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die UBG wird in den Vertragsunterlagen auf die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Onlinedienstes des Drittherstellers hinweisen, sowie die entsprechenden Bedingungen dem Auftraggeber zugänglich machen. Sofern Widersprüche auftreten sollten, genießen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters Anwendungsvorrang.
(3) Die Nutzungsrechte sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der UBG nicht auf Dritte übertragbar.
(4) Durch den Vertrag werden dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte jedweder Art oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrages und den über die jeweiligen Funktionalitäten des Onlinedienstes definierten Einsatzzweck hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt. Alle weiteren Rechte an den Onlinediensten und den zugrunde liegenden Softwareapplikationen im Original, in Kopie oder modifizierter Form verbleiben beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Herstellern der Softwareapplikation.
(5) Bei der Nutzung der Onlinedienste im Rahmen eines Testabonnements erwirbt der Auftraggeber für sich sowie im Umfang seiner Bestellung und der individualvertraglichen Vereinbarung betreffend das Testabonnement ggf. auch für weitere Nutzungsberechtigte das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, auf Dritte nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Testabonnements befristete Nutzungsrecht. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Die UBG behält sich das Recht der fristlosen Kündigung eines Testabonnements mit sofortiger Wirkung im Fall einer unberechtigten Nutzung ausdrücklich vor.

§ 9 Neuere Versionen der Onlinedienste

(1) Die UBG bzw. der Drittanbieter entwickelt die Plattform und die Onlinedienste kontinuierlich fort und kann nach eigenem Ermessen neue Versionen einsetzen.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz neuerer Versionen besteht jedoch nicht, es sei denn der Einsatz ist aufgrund gesetzlicher Änderungen zwingend notwendig. Keine Gesetzesänderungen in diesem Sinne sind Änderungen, die auf vertraglicher Basis oder einseitiger Bestimmungen außerhalb der formalen Gesetzgebung erfolgen, auch wenn diese Änderungen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung oder Verbindlichkeitserklärung des Gesetzgebers bedürfen.
(3) Die UBG ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten der Onlinedienste mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Monaten einzustellen.

§ 10 Support und Störungsannahme

(1) Die UBG strebt eine Verfügbarkeit der Onlinedienste von 99 % im Jahresmittel an. Nicht erfasst von dieser Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die durch Drittanbieter verursacht werden, wenn beim Auftraggeber die erforderliche technischen Voraussetzungen für den Zugang nicht vorhanden sind, sowie in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen Fällen, in denen die Ursache der Nichtverfügbarkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der UBG liegt, insbesondere bei Stromausfällen und Störungen der Telekommunikationsnetze. Nicht erfasst sind ferner Zeiten der Nichtverfügbarkeit wergen routinemäßiger Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen bei der UBG zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr, sowie wegen angekündigter erforderlicher Wartungen. Ein Minderungsrecht im Hinblick auf die vereinbarte Vergütung steht dem Auftraggeber nur bei einem Ausfall der Onlinedienste über einen erheblichen Zeitraum außerhalb der vorgenannten Nichtverfügbarkeiten zu.

(2) Die Supportdienste sind in den Leistungsscheinen näher beschreiben.
(3) Die Meldung von Fehlern hat über die Hotline der UBG innerhalb der üblichen Servicezeiten zu erfolgen. Die üblichen Servicezeiten sind montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Änderungen der Geschäftszeiten bleiben vorbehalten.
(4) Alle Server- und Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hoch performanten Rechnerverbund betrieben, der durch ein Fire-Wall-System vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt ist. Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt mit einer dem Stand der Technik entsprechende Übertragungsgeschwindigkeit.
(5) Die Verfügbarkeit von cloudbasierten Onlinediensten von Drittanbietern können im Service Level Agreement der jeweiligen Drittanbieter entnommen werden.
(6) Die UBG wird sonstige Leistungen bspw. in Form der Installation, Einweisung, Beratungs-, Unterstützungs- oder Schulungsleistungen erbringen, sofern dies einzelvertraglich vereinbart worden ist.

§ 11 Laufzeit und Kündigung bei cloudbasierten Onlinediensten und Abonnements

(1) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, werden Nutzungsverträge über cloudbasierte Onlinedienste im Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die UBG liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber schwerwiegend oder trotz Abmahnung durch die UBG wiederholt gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Verpflichtungen verstößt, ein schwerwiegender oder wiederholter Missbrauchsfall nach § 5 Abs. 4  & 5 vorliegt, der Auftraggeber trotz mindestens zweimaliger Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand ist oder über das Vermögen des Kunden das zumindest vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3) Bei Beendigung des Vertrages wird die UBG den Zugang des Auftraggebers zu den Onlinediensten sofort sperren.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Die UBG versichert, dass die bereitgestellten Lizenzen zur Nutzung der Onlinedienste entsprechend ihrem Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei von Schutzrechten Dritter - d.h. alle anderen, die nicht der Drittsoftwarehersteller und Anbieter der Onlinedienste selbst sind - sind, welche ansonsten geeignet wären, die vertragsgemäße Brauchbarkeit für den Auftraggeber zu beeinträchtigen.

(2) An allen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung überlassenen Unterlagen behält sich die UBG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jene Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die UBG erteilt dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 13 Haftungsumfang und Schadensersatz

(1) Die UBG legt größten Wert auf die Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Qualität der zur Verfügung gestellten Onlinedienste. Die UBG kann jedoch angesichts der Abhängigkeit von Infrastruktur Dritter, soweit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass das Informationsangebot jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich ist.

(2) Ausgeschlossen wird die Haftung für Schäden, die

  • durch Unterbrechung des Betriebs oder sonstige technische Gebrechen entstehen können.
  • aus allfälligen Störungen wie Kommunikationsfehlern, Datenfehlern, Übertragungsfehlern, Berechnungsfehlern, Datenbankfehlern oder aus der Verwendung von abgefragten Daten entstehen.
  • aus etwaigen Daten- und/oder Informationsverlusten resultierend aus etwaigen Ausfällen der Internetverbindung oder Leistungen Dritter.
  • aus Ausfällen, durch Schäden an der Hardware, Schnittstellen oder an der Software entstehen, durch Hackerangriffe, Malware oder durch sonstige durch das Internet verursachte Schadsoftware verursacht wurden.
  • aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen.
  • bei außerordentlichen Kündigungen gemäß § 11 Abs. 2 entstehen.

(3) Die UBG haftet unbeschadet vorstehenden Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) Soweit die UBG bezüglich des Vertragsgegenstandes eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie.

(5) Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die UBG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung der UBG auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, wird ausgeschlossen.

(7) Die UBG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die UBG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die UBG im Übrigen nicht. Die in den vorgenannten Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der UBG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die UBG wird die Einhaltung aller gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gewährleisten. Die UBG darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten werden ebenfalls nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

(2) Die UBG trägt auch Sorge für die datenschutzrechtliche Sensibilisierung und Schulung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich nur zeitweise beschäftigte Mitarbeiter, Praktikanten u. ä.) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung des Vertrages die eingeschalteten Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten, versehen mit dem Hinweis, anderen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen zu überlassen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages unbeschränkt fort.

(4) Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertragsschluss im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.

(5) Die UBG gewährleistet zur Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Verpflichtungen, dass alle zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eventuell erforderlichen Einwilligungen oder Auftragsverarbeitungsverträge vorliegen.

(6) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der UBG-eigenen Website verfügbaren Datenschutzerklärung, zu finden unter: https://ubg-datenschutz.de/datenschutzerklaerung/.

(7) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die vor oder nach Abschluss des Vertrages erlangten Informationen über geheimes Know-how oder Betriebsinterna des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Onlinedienste der UBG bzw. des Drittanbieters sowie die im Rahmen der Onlinedienste verarbeiteten Daten des Auftraggebers.

§ 15 Widerrufsrecht des Verbrauchers

(1) Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gem. § 312g i. V. m. § 355 BGB zu, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB).

(2) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag grundsätzlich vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz beginnt die Frist frühestens mit Entgegennahme der Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Beförderer ist. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag, an welchem die letzte Ware durch den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Beförderer ist, in Besitz genommen wird. Wie zuletzt beschrieben verhält es sich auch bei Teilsendungen. Bei einem Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beginnt die Widerrufsfrist mit der Inbesitznahme der ersten Ware.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubgnet.de. Mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs- GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Ware ohne schuldhaftes Zögern und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie die UBG über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, an Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach zurückzusenden. Fristwahrung tritt ein, sofern Sie die entsprechende Ware vor Fristablauf von vierzehn (14) Tagen absenden oder übergeben.
Für einen etwaigen Wertverlust müssen Sie lediglich aufkommen, wenn jener auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

(3) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

Widerrufsbelehrung
Sie sind berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubgnet.de. Mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs- GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen zu lassen, so haben Sie der Union Betriebs-GmbH einen angemessenen Betrag in Geld zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der Union Betriebs-GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

(4) Widerrufsrecht bei Werkbestellungen

Widerrufsbelehrung
Sie sind berechtigt, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Union Betriebs-GmbH, Egermannstraße 2, 53359 Rheinbach, Telefon 02226 802-0, Telefax 02226 802-111, E-Mail: info [at] ubgnet.de. Mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder das Widerrufsformular auf der Website der UBG nutzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Union Betriebs-GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Union Betriebs- GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Union Betriebs-GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Union Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, die Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen zu lassen, so haben Sie der UBG einen angemessenen Betrag in Geld zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der UBG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Werkleistungen entspricht.
Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen unverzüglich, jedoch in jedem Fall spätestens nach vierzehn (14) Tagen zurückzugewähren.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

(5) Elektronisches und Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie sowohl das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden als auch das elektronische Widerrufsformular der UBG nutzen.

(6) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
a) Verträge zur Warenlieferung, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
b) Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
c) Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
d) Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versigelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
e) Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
f) Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn auszusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienst-/Werkleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Die in der Vertragsurkunde und deren Anlagen getroffenen Vereinbarungen sind abschließend. Weitergehende Abreden liegen nicht vor.
(2) Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Der zwischen der UBG und dem Auftraggeber bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(4) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte am Geschäftssitz der UBG für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann die UBG oder der Auftraggeber Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(5) Sollte eine Formularklausel der vorliegenden AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder sich gar eine Lücke wegen nicht geregelten Sachverhalts aufzeigen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel dispositives Recht. Die übrigen, wirksamen Klauseln bleiben von jener Rechtsfolge unberührt und bleiben bestehen, wenn davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag dennoch abgeschlossen hätten. Sofern beide Vertragsparteien einen regelungsbedürftigen Punkt bei Vertragsschluss redaktionell nicht bedacht haben, so gilt die Regelung als getroffen, die unter Würdigung beiderseitigen Interessen in Kenntnis des Redaktionsversehens vertraglich vereinbart worden wäre.

Muster-Widerrufsformular